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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2004 - 2 L 396/04   

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https://dejure.org/2004,21724
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2004 - 2 L 396/04 (https://dejure.org/2004,21724)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.10.2004 - 2 L 396/04 (https://dejure.org/2004,21724)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 2 L 396/04 (https://dejure.org/2004,21724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Abweichung bei unrichtiger Anwendung eines in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellten Grundsatzes im Einzelfall; Sinn einer Divergenzrüge

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 2; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3
    Berufungszulassungsantrag, Divergenzrüge, Glaubwürdigkeit, Bundesverfassungsgericht, Grundsätzliche Bedeutung, rechtliches Gehör

  • Judicialis

    AsylVfG § 78 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2004 - 2 L 396/04
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Begründung des Zulassungsantrags genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92 - (DVBl. 1994, 1403) und vom 27.07.1996 - 2 BvR 1416/94 - (AuAS 1996, 245) ab.
  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Asylklage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2004 - 2 L 396/04
    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Begründung des Zulassungsantrags genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92 - (DVBl. 1994, 1403) und vom 27.07.1996 - 2 BvR 1416/94 - (AuAS 1996, 245) ab.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2000 - 2 L 40/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2004 - 2 L 396/04
    Auch in der Begründung des Zulassungsantrags wird nicht konkret angegeben, wie das Gericht den Sachverhalt denn weiter hätte aufklären sollen (vgl. zu Nachforschungen im - potentiellen - Verfolgerstaat: Beschluss des Senats vom 16.08.2000 - 2 L 40/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2007 - 2 L 152/07

    Die wesentliche Veränderung der Verhältnisse beurteilt sich an den konkreten, für

    Da die Divergenzrüge einer Gefährdung der Rechtseinheit entgegenwirken soll, ist sie nicht bereits dann begründet, wenn das Gericht in dem angefochtenen Urteil einen Grundsatz, der in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellt worden ist, lediglich im Einzelfall unrichtig anwendet (vgl. Beschl. des Senats v. 29.10.2004 - 2 L 396/04 -).
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